Das entschied das DFB-Sportgericht. Bis zu einem Drittel kann der Verein für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" einsetzen.
Wegen der Aktion von Teilen der HSV-Fans am 10. März hatte Schiedsrichter Felix Brych die Partie mehrmals unterbrechen müssen.
Zuvor war bereits der FC St. Pauli wegen ähnlicher Vergehen von Teilen seiner Anhänger in der Partie zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Insgesamt musste das Spiel, das der HSV 4:0 für sich entschied, vier Mal unterbrochen worden. Die Spieler waren von Schiedsrichter Brych sogar zwischenzeitlich in die Kabine geschickt worden.